Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich werden die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung von Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse für Patienten in der Altersgruppe bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen. Die Patienten haben dabei einen Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Diese Leistungen wird der Behandler zu 80 % mit der Krankenkasse abrechnen (für das 2. in Behandlung befindliche Kind: 90%). Die restlichen 20 % (bzw. 10%) haben die Patienten zunächst als Eigenanteil zu zahlen. Dieser Betrag wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.
Leistungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Patienten selbst zu finanzieren.
Zu beachten ist, dass die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Die Ausnahmen beschränken sich auf erwachsene Patienten mit schweren Kieferanomalien, die sich nur durch kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfolgreich korrigieren lassen.
Eine Beratung ist immer kostenlos.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen im Vorfeld der Therapie ein individuelles Angebots- und Leistungsverzeichnis mit den zu erwartenden Kosten.