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Warum eine kieferorthopädische Behandlung?

KFO Behandlung Potsdam Für die Korrektur von Zahnstellungs- und Kieferanomalien sprechen aus medizinischer Sicht eine Reihe von Gründen:

Die erfolgreiche Korrektur engstehender Zahnreihen und die Beseitigung von Schmutznischen reduziert das Risiko der Entstehung kariöser Defekte sowie von Zahnfleischentzündungen, schafft die Möglichkeit einer besseren Zahnpflege und wirkt so karies- und parodontitisprophylaktisch.

Fehl- oder Überbelastungen (z.B. als Folge von Zahnkippungen, Gleithindernissen, Fehlverzahnung, offenem Biss oder Zwangsbiss), Fehlfunktionen der Kau- und Gesichtsmuskulatur oder Weichteile oder der direkte Einbiss der Zähne in die Schleimhaut des Gegenkiefers können zur Schädigung des Zahnhalteapparates führen. Ihre kieferorthopädische Korrektur ist daher als Parodontalprophylaxe anzusehen.

Einschränkungen der Kau- und Abbeißfunktion, möglicherweise auch Erkrankungen der Kiefergelenke oder Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur sind beispielsweise bei offenem und tiefem Biss, bei Störungen der Verzahnung (z.B. bei Kreuzbiss, Zwangsbiss, Zahnkippungen etc.), bei fehlenden Zahnkontakten (vergrößerte Frontzahnstufe, offener Biss, Lücken) sowie bei Fehlstellungen im Front- und Seitenzahnbereich zu erwarten. Die kieferorthopädische Therapie der betreffenden Anomalien führt daher zu einer Verbesserung der Gebissfunktion beim Kauen und Abbeißen.

Zahnstellungsfehler im Frontzahnbereich, insbesondere der offene Biss, gehen nicht selten mit Fehlfunktionen der Zunge und einer Beeinträchtigung der Aussprache (Sigmatismus) einher. Die kieferorthopädische Therapie mit Korrektur der Anomalie vermag günstigere Voraussetzungen für eine korrekte Aussprache zu schaffen.

Gravierende Zahnstellungs- und Kieferfehlstellungen, wie etwa profilverändernde Anomalien der Kieferlage (vorstehender oder zurückliegender Unterkiefer, vorstehender Oberkiefer), deutliche Einzelzahnabweichungen, z.B. Eckzahnaußenstand, Lücken oder Engstand, oder Lippen-Kiefer-Gaumenspalten sind häufig auch von Laien als entstellende Anomalien zu erkennen und können das Aussehen und das Selbstwertgefühl der Patienten mitunter erheblich beeinträchtigen. Ihre kieferorthopädische Korrektur kann daher aus psychischen und physiognomischen Gründen angezeigt sein.

Für eine optimale Nahrungsaufnahme und -zerkleinerung ist eine ungestörte Kau- und Abbeißfunktion erforderlich, die bei einer Reihe von Anomalien nicht gewährleistet ist (siehe oben). Ein offener Biss und der Schmalkiefer tragen zur Entstehung oder Beibehaltung der Mundatmung bei, die zu einer größeren Erkältungsanfälligkeit führen kann. Kieferorthopädische Maßnahmen können also auch aus allgemeingesundheitlichen Gründen indiziert sein.

Bei reduzierter Zahnzahl oder fehlerhafter Zahnstellung (z.B. bei Nichtanlagen, Unfallverlust von Frontzähnen, Kippungen von Seitenzähnen nach Zahnextraktionen) können die Voraussetzungen für eine optimale prothetische Versorgung (Implantat, Brücke o.ä.) so eingeschränkt sein, dass erst eine vorgeschaltete kieferorthopädische Zahnstellungskorrektur, etwa durch eine Positionsänderung der Nachbarzähne, eine Veränderung der Lückenbreite, das Aufrichten gekippter Zähne etc., eine ordnungsgemäße prothetische Therapie ermöglicht. Präprothetische kieferorthopädische Behandlungen können daher insbesondere im Gebiss erwachsener Patienten sinnvoll sein.

Bei einer Reihe besonders ausgeprägter Kieferanomalien ist eine erfolgreiche Korrektur häufig durch kieferorthopädische Maßnahmen allein nicht möglich. Hier ist die Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen erforderlich.

Im Säuglings- und Kleinkindalter betrifft dies fast ausschließlich Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, wobei die kieferorthopädische Behandlung die Voraussetzungen für eine gute Operation der Spalte verbessern soll.

Im Erwachsenenalter lassen sich extreme Kieferanomalien, wie z.B. der vorstehende oder zu große Unterkiefer, eine extreme Unterkieferrücklage, ein skelettal offener Biss u.a., häufig nur chirurgisch korrigieren. In der Regel ist eine solche chirurgische Kieferlagekorrektur nur in Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung vor und nach der Operation möglich, in der die Zahnbögen ausgeformt und aufeinander abgestimmt werden.

Zwar werden kieferorthopädische Behandlungen in den meisten Fällen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen, jedoch ist es sinnvoll, bereits im Kindergartenalter eine erste Untersuchung durch den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden durchführen zu lassen. Zweck einer solchen Untersuchung ist die Feststellung, ob die Gebissentwicklung regelrecht verläuft oder ob Einflüsse vorliegen, die diese Entwicklung beeinträchtigen können.

Weitere Kontrolluntersuchungen sind dann in regelmäßigen Intervallen - je nach Gebisssituation in Abständen von 1 bis 2 Jahren - sinnvoll, bis der Zeitpunkt gekommen ist, an dem entschieden werden kann, ob bzw. dass eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. (www.kzbv.de)
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